Die mit 1. 5. 1998 in Kraft getretene vierte Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz BGBl I 1998/44 brachte neben organisatorischen Änderungen unter anderem auch die Grundvoraussetzungen für die Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft, einen Anspruch auf Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten für Auskunftspersonen, Tatbestandserweiterung bei der sexuellen Belästigung durch Dritte sowie Klarstellung hinsichtlich der Fristenhemmung für die gerichtliche Geltendmachung.