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Neue Bildschirmarbeitsverordnung

ArbeitsrechtMaria LangRdW 1998, 409 Heft 7 v. 15.7.1998

Seit 1. Mai 1998 ist die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer bei Bildschirmarbeit (Bildschirmarbeitsverordnung - BS-V), BGBl II 1998/124, in Kraft. Die BS-V dient der Konkretisierung der §§ 67 und 68 des Arbeitnehmerschutzgesetzes (ASchG), BGBl 1994/450.

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