Im Finanzausschuss wurde die Änderung des KStG betreffend Mindestkörperschaftsteuer, deren Gesetzwerdung durch Beschlussfassung im Nationalrat und Bundesrat und Veröffentlichung im BGBl abzuwarten bleibt, in gegenüber der Regierungsvorlage (siehe schon ARD 4832/5/97) modifizierter Form wie nachstehend beschlossen:
Das Körperschaftsteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch BGBl Nr 797/1996, wird wie folgt geändert: