Bundesgesetz, mit dem das IESG geändert werden soll
Ministerialentwurf 01.02.2005, 245/ME NR 22. GP
Der vorliegende Ministerialentwurf betrifft im Wesentlichen die Einbeziehung der leitenden Angestellten und der handelsrechtlichen Geschäftsführer, soweit sie Arbeitnehmer sind, in den Kreis der Anspruchsberechtigten auf Insolvenz-Ausfallgeld (IAG) sowie die Neuregelung der Vorschriften über den IAG-Anspruch, wenn über das Vermögen des Arbeitgebers im EU-Ausland zB der Konkurs eröffnet wurde.