Änderung des Gemeinde-Getränkesteuergesetzes. Die Getränkesteuererklärung für das Jahr 1996 ist in Oberösterreich von Steuerpflichtigen, deren Veranlagungszeitraum das Kalenderjahr ist, längstens bis zum 30. 6. 1997 beim zuständigen Gemeindeamt (Magistrat) einzureichen. Landesgesetz; LGBl f. OÖ 1997/47, 28. Stück, ausgegeben am 30. 4. 1997.