Ein Begutachtungsentwurf, dessen Gesetzwerdung abzuwarten bleibt, sieht folgende Änderungen vor, die - soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist - mit dem auf die Kundmachung im BGBl folgenden Tag in Kraft treten sollen:
1. Einführung eines einkommensunabhängigen Mehrkindzuschlages ab dem Jahr 2001: