Der Basiszinssatz (siehe zuletzt Zak 2009/18, 22) ist mit 11. 3. 2009 von 1,38 % auf 0,88 % gesunken. Der Verzugszinssatz nach § 352 UGB für Geldforderungen zwischen Unternehmern beträgt bis 30. 6. 2009 9,88 % (Zak 2009/1, 2).
Der Basiszinssatz (siehe zuletzt Zak 2009/18, 22) ist mit 11. 3. 2009 von 1,38 % auf 0,88 % gesunken. Der Verzugszinssatz nach § 352 UGB für Geldforderungen zwischen Unternehmern beträgt bis 30. 6. 2009 9,88 % (Zak 2009/1, 2).