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Änderung des Ärztegesetzes u.a.

Betriebswichtige GesetzeARD 5146/8/2000 Heft 5146 v. 22.8.2000

Änderung des Ärztegesetzes u.a. betreffend Abfuhr der Beiträge an die Ärztekammer durch den Arbeitgeber für Ärzte, die ihren Beruf im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausüben (§ 109 ÄrzteG). Bundesgesetz; BGBl I 2000/81, ausgegeben am 8. 8. 2000.

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