Änderung des Krankenanstaltengesetzes u.a. betreffend Bezug von Arzneimitteln durch nicht anstaltsapothekenführende Krankenanstalten aus Apotheken im EWR und Recht der Ausbildungskommissionen der Landesärztekammern, Krankenanstalten, die als Ausbildungsstätten oder Lehrambulatorien anerkannt sind, zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu betreten. Bundesgesetz; BGBl I 2000/80, ausgegeben am 8. 8. 2000.