Änderung der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 betreffend Entrichtung der Verwaltungsabgaben bei den Bundesbehörden in Stempelmarken, in bar, durch Einzahlung mit Erlagschein oder nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen mittels Eurochequekarte mit Bankomatfunktion oder Kreditkarte ab 1. 7. 1999. Verordnung der Bundesregierung; BGBl II 1999/226 ausgegeben am 6. 7. 1999.