Nach einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Änderung der 6. MWSt-RL in Bezug auf Telekommunikationsleistungen v. 19. 1. 1997 sollen alle Dienstleistungen im Rahmen der Telekommunikation, die in der Gemeinschaft genutzt werden, dem Mehrwertsteuersystem der Gemeinschaft unterworfen werden. Umgekehrt werden Dienstleistungen an Kunden außerhalb der Gemeinschaft von der Mehrwertsteuer freigestellt, um die Wettbewerbsgleichheit auf den Drittlandsmärkten zu gewährleisten.