vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten

Betriebswichtige GesetzeARD 4833/1/97 Heft 4833 v. 22.4.1997

Verordnung des BMF; BGBl II 1997/102, ausgegeben am 15. 4. 1997

„§ 1. Liegt bei einer in § 3a Abs 10 Z 13 des Umsatzsteuergesetzes 1994 bezeichneten Leistung der Ort der Leistung gemäß § 3a des Umsatzsteuergesetzes 1994 außerhalb des Gemeinschaftsgebietes, so wird die Leistung im Inland ausgeführt, wenn sie dort genutzt oder ausgewertet wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte