(ABGB § 1151, codex iuris canonici) Der Rechtsweg ist für Amts- und Besoldungsansprüche eines katholischen Pfarrers grundsätzlich ausgeschlossen; diese Ansprüche sind keine Ansprüche aus einem Dienstverhältnis, weil das besoldete Amt einem Weiheverhältnis entspringt.
OGH 9 Ob A 12/96 v. 28.02.1996