Über die Position der Amtssachverständigen ist so viel geschrieben worden, dass man meinen könnte, es sei eigentlich alles gesagt. Weit gefehlt: Aus Anlass der Einführung der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden alte „Wunden“, die als verheilt galten, wieder aufgerissen. Die Amtssachverständigen gerieten erneut in den Generalverdacht einer strukturellen Befangenheit. Und gerade die Konstellation, dass sich die Verwaltungsgerichte derselben Amtssachverständigen wie die Verwaltungsbehörde bedienen dürfen, ließ bei vielen die Befürchtung einer amtsnahen Verwaltungsgerichtsbarkeit aufkommen.