LSt-Protokoll 2000, BMF 31.10.2000, 07 0101/21-IV/7/00
Bei Inanspruchnahme des Altersteilzeitmodells erhält ein Arbeitnehmer bei 50% Arbeitsleistung 75% des zuvor ausbezahlten Bruttoentgeltes. Die Sozialversicherungsbeiträge sind vom ungekürzten letzten vollen Bruttoentgelt zu berechnen. Laut den Berechnungsbeispielen des AMS sind die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Differenzbeträge vom Arbeitgeber zu übernehmen.