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Alles beim Alten – Kein neuer Rechtsrahmen für den Kfz-Sektor und Exkurs zu den Sonderbestimmungen in Österreich

AbhandlungenIsabelle Innerhofer , Mag. Ingeborg Edel , Stefanie Syrch , Mag. Marion NeumannÖZK 2023, 3 Heft 1 v. 23.2.2023

Nach einer über vier Jahre andauernden Konsultation mit Stakeholdern von Industrie und Handel hat die Europäische Kommission („EK“) am 30.6.2022 den Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Kfz-GVO11 EK, Verordnung (EG) 461/2010 über die Anwendung von Art 81 Abs 3 des Vertrags auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor („VO 461/2010 “ bzw „bestehende Kfz-GVO“)., die am 31.5.2023 ausgelaufen wäre, und den Entwurf einer Mitteilung mit gezielten Aktualisierungen der Ergänzenden Leitlinien mit Fokus auf fahrzeuggenerierte Daten vorgestellt. Die bestehende Kfz-GVO soll um fünf Jahre unverändert verlängert werden. Befund der Konsultation war die mehrheitliche Ansicht der Interessenträger, dass das bisher geltende Regelungswerk, das im Vergleich zu ansonsten geltenden Vertikal-GVO22EK, Verordnung (EU) 2022/720 über die Anwendung des Art 101 Abs 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen („Vertikal-GVO“)., nur noch eine Hand voll Kernbeschränkungen für den Anschlussmarkt (Ersatzteilvertrieb und Wartungsleistungen) enthielt, ihren Zweck erfüllt hat. Auch war man der Ansicht, dass die aktualisierte Vertikal-GVO, die am 1.6.2022 in Kraft getreten ist, weitere sektorspezifische Regelungen – auch für Kfz-Anschlussmärkte – obsolet mache. Sprich es konnten sich weder die Stimmen zur Einführung neuer Kernbeschränkungen noch jene zur Aufgabe der Sonderbestimmungen für den Kfz-Sektor in diesem Prozess durchsetzen. Auch der Forderung nach der Anhebung der Marktanteilsschwellen für eine Freistellung gem Vertikal-GVO von 30% auf 40% blieb der Erfolg versagt. Der folgende Beitrag befasst sich nach einem kurzen historischen Überblick daher mit den aktualisierten Kfz-Leitlinien und widmet sich anschließend den nach wie vor in Österreich geltenden rechtlichen Partikularitäten im Kfz-Sektor.

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