( § 16 Abs 1 Z 6, § 33 Abs 4 Z 1 EStG ) Bei der Berechnung der Einkünfte des (Ehe-)Partners zur Ermittlung, ob der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht, können Fahrtkosten des (Ehe-)Partners zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur in Höhe des Pendlerpauschales, nicht aber in Höhe der tatsächlichen Kosten als Abzugspost berücksichtigt werden.
VwGH 27.09.2000, 97/14/0033