( § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 EStG ) Bewirtungsspesen eines Bürgermeisters anlässlich einer traditionellen Brauchtumsveranstaltung, auf der er auch für seine politische Arbeit wirbt, ohne dass seine politischen Anliegen Anlass der Veranstaltung sind, sind nicht abzugsfähig.
VwGH 14.12.2000, 95/15/0040