§ 16 AngG, § 13 KollV / Angestellte Metallgewerbe
Der Kollektivvertrag kann das Entstehen des Anspruches auf Sonderzahlungen an bestimmte Bedingungen knüpfen, soweit deren Ausgestaltung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder grundlegende Wertungen der Arbeits- und Sozialrechtsordnung verstößt.