Der OGH legt dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung hinsichtlich der allenfalls diskriminierenden Wirkung einer aliquoten Minderung des Anspruchs auf Kinderzulage (nach dem Banken-Kollektivvertrag [KV]) für Teilzeitbeschäftigte im Verhältnis zur Arbeitszeit (Pro-rata-temporis-Grundsatz) vor und führt bei der Einschätzung der nationalen Rechtslage vorwiegend Gründe für ein sachliche Rechtfertigung einer solchen Aliquotierungsregel an.