Am 1. 7. 2002 ist das Bundesgesetz über Vereine (Vereinsgesetz 2002 - VerG)1)) in Kraft getreten, welches das Vereinsgesetz 1951 ersetzt. Der Beitrag von Reisner auf Seite 229 dieses Hefts stellt die neuen Bestimmungen zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung bei Vereinen und zur Haftung von Vereinsfunktionären vor. Hier wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten sonstigen Neuerungen gegeben.