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Aktien - Prospektpflicht, Rücktrittsrecht

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/684RdW 2012, 658 Heft 11 v. 19.11.2012

KMG § 1 Abs 1 Z 1, § 5

1. Ein öffentliches Anbot, das die Prospektpflicht auslöst, liegt auch dann vor, wenn zunächst nur der Vertrieb an einen geschlossenen namentlichen Adressatenkreis beabsichtigt ist, im Nachhinein aber die "Vertriebsstrategie" geändert wird und über den ursprünglichen Adressatenkreis hinausgehend Kunden akquiriert bzw nicht abgewiesen werden.

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