KMG § 1 Abs 1 Z 1, § 5
1. Ein öffentliches Anbot, das die Prospektpflicht auslöst, liegt auch dann vor, wenn zunächst nur der Vertrieb an einen geschlossenen namentlichen Adressatenkreis beabsichtigt ist, im Nachhinein aber die "Vertriebsstrategie" geändert wird und über den ursprünglichen Adressatenkreis hinausgehend Kunden akquiriert bzw nicht abgewiesen werden.