vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Außenhaftung" des Vorstandsvorsitzenden der Emissionsbank

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/685RdW 2012, 658 Heft 11 v. 19.11.2012

ABGB §§ 874, 1301

AktG § 255

Eine "Außenhaftung" des Organmitglieds (hier: Vorstandsvorsitzender) der Emissionsbank nach allgemeinem Deliktsrecht kommt dann in Betracht, wenn das Organmitglied nicht nur seine Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft, sondern durch sein Handeln gleichzeitig Normen zum Schutz der Gläubiger verletzt. Das Organmitglied kann die haftungsbegründende Schutzgesetzverletzung entweder selbst begehen oder sich als Mittäter daran beteiligen. Auch für Handlungen, die dem Emittenten zurechenbar sind, kann "ein Dritter" als Beteiligter iSd § 12 StGB mitverantwortlich sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte