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AGB im Telekommunikationsbereich: Transparenzgebot, Datenschutz und einseitige Änderungsrechte

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2002/67RdW 2002, 79 Heft 2 v. 15.2.2002

§ 4 Z 14 DSG 2000
§ 6 Abs 2 Z 3 und Abs 3 KSchG
Art 5 RL 93/13/EWG
§ 18 Abs 2 TKG

Bei Dauerrechtsverhältnissen ist im Fall einer Gesetzesänderung mangels abweichender Übergangsregelung der in den zeitlichen Geltungsbereich reichende Teil des Dauertatbestandes nach dem neuen Gesetz zu beurteilen.

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