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Achtmonatiger Krankenstand aufgrund Arbeitsunfalls - Kündigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2003/173RdW 2003, 213 Heft 4 v. 15.4.2003

ABGB: § 879 Abs 1
ArbVG: § 105

1. Da jede Kündigung die Interessen eines Arbeitnehmers (AN) beeinträchtigt und mit ihr soziale Nachteile verbunden sind, müssen für die Sozialwidrigkeit iSv § 105 Abs 3 ArbVG Umstände vorliegen, die über das normale Maß hinaus eine Kündigung für den AN nachteilig machen.

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