Das deutsche Finanzministerium hat die seit 1. 4. 1999 wirksame Abzugsteuer für Werkleistungen ausländischer Unternehmungen (siehe ARD 5037/16 und 5040/13/99) rückwirkend wieder aufgehoben. (DPA)
Anm.: Siehe dazu auch den Erlass des BMF, AÖFV 1999/206, ARD 5068/24/99.