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Kostenersatzanspruch von Rechtsanwälten bei von der Masse fortgesetzten Prozessen

BetriebswichtigesARD 5050/18/99 Heft 5050 v. 10.8.1999

( RAO § 19a, KO § 46, § 81 Abs 2 ) Kostenersatzansprüche eines Rechtsanwalts aus einem Prozess, in den ein Masseverwalter nach Eröffnung des Konkurses eingetreten ist, stellen bei Abschluss eines Vergleiches ohne Kostentitel bloße Konkursforderungen dar.

OGH 8 Ob 291/98x v. 07.06.1999

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