( RAO § 19a, KO § 46, § 81 Abs 2 ) Kostenersatzansprüche eines Rechtsanwalts aus einem Prozess, in den ein Masseverwalter nach Eröffnung des Konkurses eingetreten ist, stellen bei Abschluss eines Vergleiches ohne Kostentitel bloße Konkursforderungen dar.
OGH 8 Ob 291/98x v. 07.06.1999