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Abzugsfähigkeit von Kreditzinsen für Beteiligungserwerb

Lohnsteuer und AbgabenARD 4878/16/97 Heft 4878 v. 14.10.1997

( KStG § 12 Abs 2 ) Kreditzinsen zur Finanzierung der Anschaffung von Beteiligungen sind abzugsfähig, wenn der wirtschaftliche Vorteil des Beteiligungserwerbs ausschließlich in einem körperschaftsteuerpflichtigen Veräußerungsgewinn besteht.

VfGH B-2370/94 v. 07.03.1997

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