§ 4 Abs 4 EStG, § 8 Abs 2 KStG - Die von einer (hier: inländischen) Tochtergesellschaft für die Überlassung von Know-how an ihre (hier: ausländische) Muttergesellschaft geleisteten Zahlungen können - unabhängig vom Inhalt der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze - nur dann als Betriebsausgaben anerkannt werden, wenn ausgehend von einer konkreten und detaillierten Beschreibung der erbrachten Leistungen die Fremdüblichkeit festgestellt werden kann.