Zahlreiche gesetzliche Bestimmungen enthalten Regelungen, die sich auf die Beschäftigung von Dienstnehmern ab einer bestimmten Altersgrenze beziehen. Die ÖGK informiert in ihrem Newsletter Nr 4/April 2026 darüber, welche Beiträge (Arbeitslosen-, Unfall- und Pensionsversicherungsbeitrag, IESG-Beitrag) ab welchem Alter entfallen, wann die Altersumstufung erfolgt und wie die Abschläge jeweils im Selbstabrechnerverfahren und im Beitragsvorschreibeverfahren zu melden sind. (Direktlink: https://tinyurl.com/OEGK-Newsletter-2026-04 )

