§ 19 Z 2 JN
Ablehnungsregeln sollen den Parteien keineswegs die Möglichkeit bieten, sich eines ihnen nicht genehm erscheinenden Richters zu entledigen.
OGH, 18.09.1991, 1 Ob 575/91
RS0046087
§ 19 Z 2 JN
Ablehnungsregeln sollen den Parteien keineswegs die Möglichkeit bieten, sich eines ihnen nicht genehm erscheinenden Richters zu entledigen.
OGH, 18.09.1991, 1 Ob 575/91
RS0046087