( ABGB § 1151 ) Bei Beurteilung, ob ein Beschäftigungsverhältnis zu Erbringung journalistischer Recherchen als freie Mitarbeit oder als Dienstverhältnis zu betrachten ist, kommt bei der vorzunehmenden Gesamtwürdigung auch dem vom Beschäftigten formulierten Vertrag eine gewisse Bedeutung zu.
OGH 8 Ob A 210/97h v. 07.08.1997