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Abgestuft parteiöffentliche Bereiche

VariaGA Dr. Martin UlrichRZ 2019, 38 Heft 3 v. 15.3.2019

Auch im Fürstentum Liechtenstein setzen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Gerichte auf speziell abgestufte (partei-) öffentliche Bereiche, die baulich und sicherheitstechnisch von den unmittelbaren Arbeitsbereichen der Entscheidungsorgane getrennt sind.

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