Art 8 HStVÜ, Art 15 Rom II-VO
Die Frage, ob es bei einem schuldhaften Verhalten auch auf den Zweck der übertretenen Bestimmung ankommt, ist nach dem auf den Schadenersatzanspruch anzuwendenden Recht zu beurteilen.
Art 8 HStVÜ, Art 15 Rom II-VO
Die Frage, ob es bei einem schuldhaften Verhalten auch auf den Zweck der übertretenen Bestimmung ankommt, ist nach dem auf den Schadenersatzanspruch anzuwendenden Recht zu beurteilen.