( AbgEO § 15 Abs 1 ) Gliedert ein Rückstandsausweis Abgaben zu Unrecht nicht vollständig nach Abgaben und Säumniszuschlag auf, liegt darin nur eine berichtigbare Unrichtigkeit. VwGH 96/17/0454 v. 29.09.1997. (Beschwerde abgewiesen)
( AbgEO § 15 Abs 1 ) Gliedert ein Rückstandsausweis Abgaben zu Unrecht nicht vollständig nach Abgaben und Säumniszuschlag auf, liegt darin nur eine berichtigbare Unrichtigkeit. VwGH 96/17/0454 v. 29.09.1997. (Beschwerde abgewiesen)