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AbgEO § 13

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4845/9/97 Heft 4845 v. 17.6.1997

( AbgEO § 13 ) Ein „Antrag“, mit dem der Eintritt der Vollstreckbarkeit von Bescheiden (Straferkenntnis sen), die im Zuge von Verwaltungsstrafverfahren betreffend Verkürzung von Getränke- und Vergnügungssteuer ergangen sind, bestritten wird, ist eine Einwendung gegen die Durchführung der Verwaltungsvollstreckung, über die mit Bescheid der Titelbehörde (hier: Unabhängiger Verwaltungssenat) abzusprechen ist. VwGH 94/17/0168 v. 22.11.1996. (Bescheid aufgehoben)

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