vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 884, HVertrG § 4

RechtsmittelerledigungenARD 4951/33/98 Heft 4951 v. 28.7.1998

( ABGB § 884, HVertrG § 4 ) Es ist trotz der Vermutung des § 884 ABGB möglich, dass die Parteien einen Handelsvertretervertrag bereits mündlich bindend abgeschlossen haben und die über den Vertrag zu errichtende Urkunde nur deklarative Bedeutung haben soll. Der Umstand allein, dass die Parteien die Errichtung einer schriftlichen Vertragsurkunde vereinbart haben, besagt noch nicht, dass sie im Sinne des § 884 ABGB vor Errichtung der Vertragsausfertigung nicht gebunden sein wollten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte