vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 863

ArbeitsrechtARD 5023/13/99 Heft 5023 v. 27.4.1999

( ABGB § 863 ) Erklärte ein Arbeitgeber nach der Kündigung eines Arbeitnehmers diesem, „dass er ihn nicht mehr sehen wolle, er zahle ihm auch die noch verbleibenden Tage weiter, und er bekomme von ihm keine Arbeit mehr“, sind diese Äußerungen als Dienstfreistellung zu sehen, die einseitig nicht mehr zurückgenommen werden kann. ASG Wien 24 Cga 275/97d v. 17.04.1998, rk.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte