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ABGB § 863

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4891/22/97 Heft 4891 v. 28.11.1997

( ABGB § 863 ) Die in einem Einstellungsbogen, der vom Arbeitnehmer ausgefüllt und gefertigt wurde, festgehaltenen Kündigungstermine sind - auch wenn der Einwand erfolgt, der Einstellungsbogen sei als Anbot an den Arbeitgeber zu sehen, das dieser nicht angenommen habe - auf Grund der Entgegennahme der Dienstleistungen des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber jedenfalls konkludent angenommen worden. ASG Wien 11 Cga 53/96k v. 12.02.1997, rk.

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