( ABGB § 863 ) Für die Prüfung der Rechtzeitigkeit einer Entlassung hat eine ohne Kontaktmöglichkeit verstrichene Urlaubszeit in der Regel außer Betracht zu bleiben. OGH 9 Ob A 2279/96d v. 04.12.1996.
( ABGB § 863 ) Für die Prüfung der Rechtzeitigkeit einer Entlassung hat eine ohne Kontaktmöglichkeit verstrichene Urlaubszeit in der Regel außer Betracht zu bleiben. OGH 9 Ob A 2279/96d v. 04.12.1996.