( ABGB § 5 ) Liegt der anspruchsauslösende Sachverhalt, aus dem ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld ableitet, vor dem inländischen zeitlichen Geltungsbereich der Verordnung (EWG) 1408/71 , ist diese auf ihn nicht anwendbar, auch wenn das Gericht (die Behörde) über den Sachverhalt erst nach dem Beitritt Österreichs zur EU zu entscheiden hatte. OGH 8 Ob S 2141/96b v. 13.06.1996.