vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 1486

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4925/25/98 Heft 4925 v. 10.4.1998

( ABGB § 1486 ) Der Anspruch auf Urlaubsentschädigung unterliegt der „normalen Verjährungsfrist von 3 Jahren“. OLG Wien 7 Ra 151/97w v. 30.07.1997. (ZAS Jud. 1/1998)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte