vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 1438

BetriebswichtigesARD 5049/20/99 Heft 5049 v. 6.8.1999

( ABGB § 1438 ) Im Außerstreitverfahren geltend zu machende Ansprüche auf einen Anteil an dem aus einer zum ehelichen Gebrauchsvermögen gehörigen Sache erzielten Nutzen bzw. auf Rückersatz von zur Erhaltung einer solchen Sache getätigten Aufwendungen können nicht im streitigen Verfahren, in dem Beendigungsansprüche aus einem nach der Scheidung aufgelösten Ehepartner-Dienstverhältnis geltend gemacht wurden, aufrechnungsweise als Gegenforderung geltend gemacht werden. OGH 9 Ob A 356/98p v. 17.03.1999.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte