( EStG § 18 Abs 1 Z 2 ) ein inländischer Geschäftsbetrieb eines ausländischen Versicherungsunternehmens, dem ein konkretes Versicherungsgeschäft zuzurechnen ist, ist für die Abzugsfähigkeit der Versicherungsprämie als Sonderausgabe nicht erforderlich. VwGH 98/14/0125 v. 26.01.1999. (Bescheidaufgehoben)