(ABGB § 1295) Exzessive Privattelefonate eines Arbeitnehmers, derentwegen dieser nach Auswertung der aufgeschlüsselten "Telecom-Rechnung" entlassen wurde, sind dem Arbeitgeber zu ersetzen. OGH 9 Ob A 2103/96x v. 26.06.1996.
(ABGB § 1295) Exzessive Privattelefonate eines Arbeitnehmers, derentwegen dieser nach Auswertung der aufgeschlüsselten "Telecom-Rechnung" entlassen wurde, sind dem Arbeitgeber zu ersetzen. OGH 9 Ob A 2103/96x v. 26.06.1996.