( ABGB § 1157 ) Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn ein Arbeitgeber, der aus Anlass einer Umstrukturierungsmaßnahme als Motivationsanreiz eine freiwillige Leistung gewährt, dabei diejenigen Arbeitnehmer ausnimmt, die bereits eine höhere Vergütung als vergleichbare Arbeitnehmer der übrigen Belegschaft beziehen und in einem Betriebsteil arbeiten, der wegen Unwirtschaftlichkeit stillgelegt werden soll. Bundesarbeitsgericht/BRD 1 AZR 509/97 v. 10.03.1998. (Betriebs-Berater 1998/2213, Heft 43)