(ABGB § 1157) Bestimmt ein Kollektivvertrag, dass das amtliche Kilometergeld auf Arbeitnehmer, die in Ausübung ihrer Tätigkeit überwiegend zu reisen haben, keine Anwendung finde, sind eine Vereinbarung der Höhe des Kilometergeldes und auch eine Vereinbarung über ein niedrigeres als das amtliche Kilometergeld zulässig. OLG Wien 8 Ra 246/96x v. 11.10.1996, Revision unzulässig.