( ABGB § 1157 ) Der Arbeitgeber kann als Voraussetzung für eine Abgeltung der Verwendung eines privaten Verkehrsmittels mit den amtlichen Kilometergeldern mit dem Arbeitnehmer vereinbaren, dass Dienstreisen mit dem Privat-Pkw des Arbeitnehmers nur über einen entsprechenden ausdrücklichen schriftlichen Auftrag des Arbeitgebers erfolgen und für notwendige Dienstreisen ein Firmen-Pkw zur Verfügung gestellt wird. ASG Wien 24 Cga 203/94m v. 07.12.1995, rk.