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ABGB § 1157

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4808/5/97 Heft 4808 v. 21.1.1997

( ABGB § 1157 ) Der Arbeitgeber kann als Voraussetzung für eine Abgeltung der Verwendung eines privaten Verkehrsmittels mit den amtlichen Kilometergeldern mit dem Arbeitnehmer vereinbaren, dass Dienstreisen mit dem Privat-Pkw des Arbeitnehmers nur über einen entsprechenden ausdrücklichen schriftlichen Auftrag des Arbeitgebers erfolgen und für notwendige Dienstreisen ein Firmen-Pkw zur Verfügung gestellt wird. ASG Wien 24 Cga 203/94m v. 07.12.1995, rk.

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