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ABGB § 1154

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4982/42/98 Heft 4982 v. 17.11.1998

( ABGB § 1154 ) Die Bezeichnung „aus bestehenden und bestandenen Dienstverhältnissen“ in einer Betriebspensionsvereinbarung schließt schon begrifflich aus, in Anrechnungsbestimmungen Bezüge aus Werkverträgen oder freien Dienstverträgen einzubeziehen. ASG Wien 9 Cga 55/97s v. 21.10.1997, Berufung erhoben.

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