( ABGB § 1152 ) Der im Gegensatz zum Gehalt umfassendere Begriff des Bezuges umfasst ebenso wie der des Entgelts alles, was der Arbeitnehmer dafür erhält, dass er seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellt, also auch eine Treueprämie, während der Begriff des „Gehalts“ im Allgemeinen eng im Sinne eines Grundgehalt s ohne jede Zulage auszulegen ist. OGH 9 Ob A 2269/96h v. 18.12.1996.